Sonderprüfung

Eine Sonderprüfung ist – wie der Name schon sagt – eine Prüfung aus besonderem Anlass. Wir bieten Ihnen die Durchführung einer Sonderprüfung an!

Wir bieten Ihnen die Durchführung einer Sonderprüfung an!

Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular!

Sonderprüfung – Prüfung aus besonderem Anlass mit höchster Sorgfalt und Expertise

Sonderprüfungen stellen eine besondere Form der Prüfung dar, die anlassbezogen und ergänzend zu den regulären Abschlussprüfungen durchgeführt werden. Sie dienen der eingehenden Überprüfung spezifischer Sachverhalte, Vorgänge oder Geschäftsvorfälle, um den jeweiligen Adressaten fundierte und verlässliche Entscheidungsgrundlagen zu bieten.

Als Wirtschaftsprüfer mit umfassender fachlicher Expertise unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Sonderprüfungen mit dem Ziel, Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Unsere Prüfungsleistungen zeichnen sich durch höchste Präzision, Unabhängigkeit und Praxisnähe aus, um Ihre individuellen Anforderungen maßgeschneidert zu erfüllen.

Zu den häufigsten Anwendungsfällen von Sonderprüfungen zählen insbesondere:

  1. Prüfung bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen (§§ 183 Abs. 3, 194 Abs. 4 AktG):
    Prüfung der Angemessenheit und Werthaltigkeit der eingebrachten Sacheinlagen im Rahmen von Kapitalmaßnahmen.
  2. Gründungsprüfung (§ 33 AktG) und Nachgründungsprüfung (§ 52 AktG):
    Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung von Unternehmensgründungen und Kapitalmaßnahmen.
  3. Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG):
    Prüfungspflicht bei öffentlichen Stellen zur Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben.
  4. Kreditwürdigkeits- und Unterschlagungsprüfungen:
    Prüfung zur Aufdeckung und Bewertung potenzieller Risiken und Vermögensschäden.
  5. Prüfung nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):
    Sicherstellung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung und Compliance bei Bauträger- und Maklergeschäften.
  6. Mittelverwendungsprüfungen bei Landes-, Bundes- und EU-Fördermitteln:
    Überprüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Landes-, Bundes- und EU-Fördermitteln.
  7. Prüfung von Wohngeldabrechnungen:
    Verlässliche Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung für Vermieter und Verwaltungsgesellschaften.
  8. Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen:
    Prüfung komplexer Umstrukturierungen nach den gesetzlichen Anforderungen.
  9. Prüfung nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
    Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Finanzanlagenvermittlern.
 

Wir stehen Ihnen gerne für weiterführende Informationen und eine individuelle Beratung zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf – telefonisch oder über das Kontaktformular – um die Details Ihres Prüfungsbedarfs zu besprechen.

Ihr Kontakt im Bereich Wirtschaftsprüfung:

Benjamin Taubert

Benjamin Taubert

Wirtschaftsprüfer
Mannheim
Cihan Demirel

Cihan Demirel

Wirtschaftsprüfer
München