BMF-Schreiben zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Neuerungen im BMF-Schreiben zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

1. Einleitung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23. Dezember 2024 ein neues Schreiben veröffentlicht, das wichtige Änderungen und Klarstellungen zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden enthält. Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 26. Januar 2023 und die Änderungen vom 6. Februar 2024.

2. Verwendung der Muster

2.1 Allgemeines

Für energetische Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2024 begonnen wurden, ist das neue Muster zu verwenden.

Frühere Maßnahmenbeginn-Daten erfordern die Verwendung der entsprechenden Muster aus früheren BMF-Schreiben.

2.2 Bescheinigung durch das ausführende Fachunternehmen

Fachunternehmen dürfen die Ausführung der ihrem Gewerk zugehörigen energetischen Maßnahmen bescheinigen.

2.3 Bescheinigung durch ausstellungsberechtigte Personen

Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG dürfen ebenfalls Bescheinigungen ausstellen.

3. Inhalt der Muster

3.1 Geltende Mindestanforderungen der ESanMV

Die bescheinigten Maßnahmen müssen die Mindestanforderungen der zum 1. Januar 2025 angepassten ESanMV einhalten.

3.2 Erleichterung der Nachweisführung bei bestimmten Heizungsanlagen

Besondere Nachweise sind für die Erneuerung der Heizungsanlage erforderlich.

3.3 Förderfähige Aufwendungen

Förderfähige Aufwendungen umfassen Einbau, Inbetriebnahme, Umfeldmaßnahmen, Materialkosten und die Kosten für die Erteilung der Bescheinigung.

4. Sonderfälle

4.1 Bescheinigung bei Wohnungseigentümergemeinschaften

Selbstnutzende Eigentümer können Aufwendungen für ihr Sondereigentum und anteilige Aufwendungen für gemeinschaftliches Eigentum geltend machen.

4.2 Bescheinigung bei Einbindung eines Baumarkts oder Generalunternehmers

Aufwendungen umfassen auch die Aufschläge des Baumarkts oder Generalunternehmers, die der Durchführung der energetischen Maßnahmen dienen.

5. Fazit

Das neue BMF-Schreiben bringt wichtige Änderungen und Klarstellungen zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen. Es ist wichtig, dass Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen die neuen Muster und Anforderungen beachten, um die Steuerermäßigung korrekt geltend zu machen.

Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare findest du auf der Link.