Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – Prüfungsvermerk

Heizkörper

Gesetz zur Entlastung der Letztverbraucher von Erdgas und Wärme: Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) ist ein Gesetz zur Senkung der Gas- und Wärmepreise für bestimmte Verbrauchergruppen durch Schaffung eines Erstattungsanspruchs der Lieferanten gegen den Bund.

Melde- und Informationspflichten für Versorger und Kunden: Die Lieferanten müssen die gewährte Entlastung in ihrer Jahresendabrechnung ausweisen und dem Bund bestimmte Angaben zu den Energiemengen und Kunden mitteilen. Die Kunden müssen gegenüber dem Lieferanten eine Selbsterklärung über ihre Entlastungsberechtigung abgeben.

Rückerstattungs- und Prüfverfahren: Die Lieferanten erhalten vom Bund eine Vorauszahlung, die sie mit der Endabrechnung über den gesamten Entlastungszeitraum verrechnen müssen. Die Endabrechnung muss bis zum 31. Mai 2025 erfolgen und mit dem Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers über das elektronische Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen zu den Pflichten nach dem EWPBG sowie zum Antragsportal finden Sie hier.

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