Einordnung Größenklasse Jahresabschluss

Größenklasse Jahresabschluss

Einleitung

In Deutschland sind Unternehmen verpflichtet, bestimmte rechtliche und buchhalterische Anforderungen zu erfüllen, die von ihrer Größe abhängen. Diese Anforderungen sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Publizitätsgesetz (PublG) festgelegt. In diesem Blog-Beitrag werden wir die verschiedenen Größenklassen nach HGB und die damit verbundenen Prüfungspflichten näher betrachten.

Größenklassen nach Handelsrecht (HGB)

Das Handelsgesetzbuch (HGB) teilt Kapitalgesellschaften und die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften in drei Größenklassen ein: kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Diese Einteilung basiert auf drei Größenmerkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer.

Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der folgenden Merkmale nicht überschreiten:

  • Eine Bilanzsumme von 7.500.000 Euro
  • Umsatzerlöse von 15.000.000 Euro in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  • Im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der Merkmale für kleine Kapitalgesellschaften überschreiten und jeweils mindestens zwei der folgenden Merkmale nicht überschreiten:

  • Eine Bilanzsumme von 25.000.000 Euro
  • Umsatzerlöse von 50.000.000 Euro in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  • Im Jahresdurchschnitt zweihundertfünfzig Arbeitnehmer.

Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der Merkmale für mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreiten. Eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB gilt stets als große.

Die Größenklasse tritt ein, wenn die Größenkriterien an zwei hintereinander folgenden Stichtagen erfüllt sind.

Angaben im hierzu im Handelsgesetzbuch (HGB).

Gesetzliche Abschlussprüfung

Eine gesetzliche Abschlussprüfung ist in Deutschland für bestimmte Unternehmen erforderlich, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs sind verpflichtet, eine gesetzliche Abschlussprüfung durchzuführen, wenn sie mindestens zwei der folgenden Merkmale überschreiten:

  • Eine Bilanzsumme von mehr als 6 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse von mehr als 12 Millionen Euro
  • Mehr als 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Große Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der Merkmale für mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreiten, sind ebenfalls verpflichtet, eine Abschlussprüfung durchzuführen. Unternehmen in bestimmten Branchen, wie Wertpapierfirmen und Leasinggesellschaften, unterliegen ebenfalls spezifischen gesetzlichen Anforderungen für die Abschlussprüfung.

Prüfungspflicht nach Publizitätsgesetz (PublG)

Die Prüfungspflicht nach dem Publizitätsgesetz (PublG) besteht für bestimmte Unternehmen, wenn sie bestimmte Größenmerkmale überschreiten. Ein Unternehmen hat nach § 1 PublG Rechnung zu legen, wenn für den Tag des Ablaufs eines Geschäftsjahrs (Abschlussstichtag) und für die zwei darauffolgenden Abschlussstichtage jeweils mindestens zwei der folgenden Merkmale zutreffen:

  • Eine Bilanzsumme von mehr als 65.000.000 Euro
  • Umsatzerlöse von mehr als 130.000.000 Euro
  • Im Jahresdurchschnitt mehr als 5.000 Arbeitnehmer.

Diese Größenmerkmale gelten auch für Konzerne nach § 11 PublG.

Angaben im hierzu im Publizitätsgesetz (PublG)

Fazit

Die Größenklassen nach Handelsrecht (HGB) und die Prüfungspflichten nach HGB und PublG sind wichtige Regelungen, die die Transparenz und Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung von Unternehmen sicherstellen. Unternehmen sollten sich dieser Anforderungen bewusst sein und sicherstellen, dass sie die entsprechenden Kriterien erfüllen, um rechtliche und buchhalterische Verpflichtungen zu erfüllen.