Änderung des Verpackungsgesetzes

Änderung des Verpackungsgesetzes 

Zum 1. Juli 2022 tritt die Änderung des Verpackungsgesetzes in Kraft.

Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass sich alle Händler auf elektronischen Marktplätzen wie Amazon im Verpackungsregister LUCID registrieren müssen.

https://lucid.verpackungsregister.org/

Wir empfehlen allen unseren Kunden eine frühzeitige Registrierung, um eine Sperrung auf den entsprechenden Handelsplattformen zu vermeiden.

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Kontaktieren Sie uns bei Interesse telefonisch oder über das Kontaktformular!

Diese Registrierungspflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart, also für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen ebenso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, Industrieverpackungen, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen etc.

Elektronische Marktplätze dürfen ab dem 1. Juli 2022 das Anbieten von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zum Verkauf nur noch dann ermöglichen, wenn die verpflichteten Versand- und Onlinehändler ihre Verpackungen systembeteiligungspflichtig gemacht haben und im Verpackungsregister LUCID registriert sind.

Fulfillment-Dienstleister dürfen ihre Leistungen nur gegenüber Unternehmen erbringen, die ihrer Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID und ihrer Systembeteiligungspflicht nachgekommen sind.

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