Änderung des Verpackungsgesetzes

Änderung des Verpackungsgesetzes

Zum 1. Juli 2022 tritt die Änderung des Verpackungsgesetzes in Kraft.

Die Gesetzesänderung führt dazu, dass sich alle Händler auf elektronischen Marktplätzen wie beispielsweise Amazon im Verpackungsregister LUCID registrieren lassen müssen.

https://lucid.verpackungsregister.org/

Wir empfehlen allen unseren Mandanten die Registrierung frühzeitig vorzunehmen, um eine Sperre bei den einschlägigen Handelsplattformen zu vermeiden.

Profitieren Sie von unserem Wissen und lassen Sie sich gerne von uns steuerlich oder betriebswirtschaftlich beraten.

Wir führen Beratung und Wirtschaftsprüfung digital und bundesweit durch!

Melden Sie sich gerne bei Interesse telefonisch oder über das Kontaktformular!

Diese Pflicht zur Registrierung gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart, für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw..

Elektronische Marktplätze dürfen ab dem 1. Juli 2022 das Anbieten systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zum Verkauf nur dann ermöglichen, wenn die verpflichteten, Versand- und Onlinehändler ihre Verpackungen systembeteiligt haben und im Verpackungsregister LUCID registriert sind.

Fulfillment-Dienstleister dürfen ihre Tätigkeiten nur gegenüber solchen Unternehmen erbringen, die ihrer Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID und ihrer Systembeteiligungspflicht nachgekommen sind.

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