Gesetzliche Jahresabschlussprüfung

Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfer – Gesetzlich, strukturiert, praxisorientiert

Sie benötigen eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung?

Wir führen Jahresabschlussprüfungen bundesweit persönlich, vertraulich und digital durch!

Ablauf der Jahresabschlussprüfung

Der Ablauf der Jahresabschlussprüfung erfolgt bei uns standardisiert und effizient – unter Einsatz moderner digitaler Werkzeuge und praxisnaher Kommunikation. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Wirtschaftsprüfer erfolgt bei uns mit:

  • aktuellen und risikoorientierten Checklisten

  • klaren, verständlichen Anforderungslisten

  • einer sicheren, digitalen Austauschplattform

  • flexiblen und persönlichem Austausch via E-Mail, Telefon, Microsoft Teams oder Zoom

Unser Ziel ist eine effiziente Durchführung der Prüfung bei gleichzeitig vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Steuerberater.

Wann ist ein Jahresabschluss prüfungspflichtig?

In Deutschland unterliegen Unternehmen einer gesetzlichen Prüfungspflicht für den Jahresabschluss, die abhängig von ihrer Größe und Rechtsform im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Publizitätsgesetz (PublG) geregelt ist.

Größenklassen nach Handelsrecht (HGB)

Das HGB unterscheidet bei Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Personengesellschaften drei Größenklassen, die für die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses nach HGB relevant sind:

  • Kleine Kapitalgesellschaften
    Erreichen höchstens eine der folgenden Größenmerkmale:


      • Bilanzsumme bis 7,5 Mio. Euro
      • Umsatzerlöse bis 15 Mio. Euro
      • Im Jahresdurchschnitt bis 50 Arbeitnehmer
 
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften
    Überschreiten mindestens zwei Merkmale der kleinen Gesellschaften, bleiben aber unter den Grenzen der großen Gesellschaften:


      • Bilanzsumme bis 25 Mio. Euro
      • Umsatzerlöse bis 50 Mio. Euro
      • Im Jahresdurchschnitt bis 250 Arbeitnehmer
 
  • Große Kapitalgesellschaften
    Überschreiten mindestens zwei der Schwellenwerte für mittelgroße Gesellschaften oder gelten automatisch als groß nach § 264d HGB.

Die Einordnung erfolgt, wenn die Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sind.

Prüfungspflicht Jahresabschluss nach HGB

Die gesetzliche Prüfungspflicht des Jahresabschlusses besteht, wenn Kapitalgesellschaften mindestens zwei der folgenden Merkmale überschreiten:

  • Bilanzsumme über 6 Mio. Euro

  • Umsatzerlöse über 12 Mio. Euro

  • Mehr als 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Große Kapitalgesellschaften sind ebenso prüfungspflichtig. Zusätzlich unterliegen bestimmte Branchen, wie Wertpapierfirmen oder Leasinggesellschaften, speziellen Prüfungsanforderungen.

Wann ist der Jahresabschluss einer Personengesellschaft prüfungspflichtig?

Auch Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG können einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung unterliegen – unter bestimmten Voraussetzungen.

Nach § 264a HGB gelten bestimmte Personengesellschaften als Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsrechts, wenn keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist. In diesem Fall müssen sie ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 335a HGB) aufstellen und veröffentlichen. Damit gelten auch die gleichen Größenkriterien für die Prüfungspflicht wie bei Kapitalgesellschaften.

Ausnahme: Beteiligung einer natürlichen Person
Eine GmbH & Co. KG kann die Anwendung der kapitalgesellschaftsrechtlichen Vorschriften – und damit eine mögliche Prüfungspflicht – vermeiden, wenn mindestens eine natürliche Person zusätzlich zur GmbH als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist. In diesem Fall bleibt die Personengesellschaft von der gesetzlichen Prüfungspflicht befreit, sofern nicht andere gesetzliche Regelungen greifen (z. B. PublG, branchenspezifische Vorschriften).

Prüfungspflicht nach Publizitätsgesetz (PublG)

Das Publizitätsgesetz regelt die Prüfungspflicht für sehr große Unternehmen. Nach § 1 PublG besteht die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses für Unternehmen, die an drei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der folgenden Merkmale überschreiten:

  • Bilanzsumme über 65 Mio. Euro

  • Umsatzerlöse über 130 Mio. Euro

  • Mehr als 5.000 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Diese Vorgaben gelten auch für Konzerne (§ 11 PublG).

Gegenstand und Ziel der Jahresabschlussprüfung

Gemäß § 316 Abs. 1 und 2 HGB i.V.m. § 317 HGB umfasst die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses:

  • den Jahresabschluss und darüber hinaus

  • den Lagebericht, der zunehmend an Bedeutung gewinnt,

  • die nichtfinanzielle Erklärung, sofern gesetzlich erforderlich

Ziel der Jahresabschlussprüfung ist es, festzustellen, ob der Abschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Auch der Lagebericht wird daraufhin geprüft, ob er ein zutreffendes Bild über die Lage des Unternehmens gibt und im Einklang mit den im Rahmen der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen steht.

Prüfungspflicht und gesetzlicher Umfang gemäß § 317 HGB

Die gesetzliche Prüfungspflicht des Jahresabschlusses betrifft insbesondere:

  • Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften mit haftungsbeschränkten Gesellschaftern sowie Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen

  • bei börsennotierten Gesellschaften auch das Risikofrüherkennungssystem

Die gesetzliche Abschlussprüfung umfasst gemäß § 317 HGB die Prüfung

  1. des Jahresabschlusses oder Konzernabschluss
  2. unter Einbeziehung der Buchführung (§ 317 Abs. 1 HGB)
  3. Lagebericht oder Konzernlagebericht sowie die nichtfinanziellen Erklärungen (§ 317 Abs. 2 HGB)
  4. in den Konzernabschluss einzubeziehende Jahresabschlüsse sowie die Konsolidierungsbuchungen (§ 317 Abs. 3 HGB)
  5. bei börsennotierten Aktiengesellschaften das sog. Risikofrüherkennungssystem
  6. negativ, demnach Nichtprüfungsgegenstand (§ 317 Abs. 4a HGB): Unternehmensfortbestand sowie Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung
 

Zur Buchführung gehören neben der Finanzbuchführung auch Nebenbuchhaltungen wie beispielsweise

  1. Anlagenbuchhaltung
  2. Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
  3. Lagerbuchhaltung
 

Darüber hinaus sind Bereiche in die Prüfung mit einzubeziehen, die Einfluss auf die Rechnungslegung haben können.

Die können Rechtsgrundlagen und Rechtbeziehungen (außerbuchhalterische Bereiche) unter anderem zu

  1. Kunden
  2. Lieferanten
  3. Mitarbeitern
  4. Dritten
 

Diese Sachverhalte nämlich Auswirkungen auf rechnungslegungsbezogene Geschäftsvorfälle (bspw. Rückstellungen) haben oder zu einer Angabepflicht im Anhang oder Lagebericht führen.

Jahresabschluss testieren – Transparenz und Sicherheit

Am Ende der Prüfung steht die Testierung des Jahresabschlusses. Mit dem Bestätigungsvermerk oder ggf. Versagungsvermerk geben wir als Wirtschaftsprüfer unser Testat, welches oft Grundlage für Kreditverhandlungen, Ausschüttungen oder Investorenentscheidungen ist. Der abschließende Prüfungsbericht zum Jahresabschluss dokumentiert nachvollziehbar alle wesentlichen Prüfungsinhalte und Ergebnisse.

Warum unsere Kanzlei?

Wir verbinden digitale Prozesse mit individueller Beratung und fundierter fachlicher Expertise als Wirtschaftsprüfer. So erhalten Sie eine praxisorientierte, rechtssichere und nachvollziehbare Jahresabschlussprüfung – zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.

Direkte Ansprechpartner – keine Assistentenflut
In vielen Kanzleien übernehmen unerfahrene Assistenten oder Praktikanten den Großteil der operativen Prüfungsarbeit – häufig mit standardisierten Checklisten und wenig Bezug zum konkreten Unternehmen. Bei uns läuft das anders:

  • Jede Prüfung wird von einem erfahrenen Wirtschaftsprüfer fachlich begleitet und operativ mitverantwortet.

  • Sie und Ihre Mitarbeiter haben während des gesamten Prüfungsprozesses einen kompetenten Ansprechpartner auf Augenhöhe.

  • Wir arbeiten effizient, zielgerichtet und mit Verständnis für Ihre individuellen Anforderungen.

Diese persönliche Betreuung sorgt nicht nur für einen reibungslosen Ablauf, sondern schafft auch Vertrauen und Klarheit – gerade bei sensiblen Themen wie der freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses.

Kosten der Abschlussprüfung

Die Kosten der Jahresabschlussprüfung richten sich nach dem individuellen Prüfungsaufwand. Der Wirtschaftsprüfer kalkuliert das Honorar unter Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben – ein Erfolgshonorar ist unzulässig.

In der Praxis erfolgt die Honorarvereinbarung in der Regel als Pauschalhonorar oder auf Stundenbasis. Die Kalkulation basiert auf dem konkreten Jahresabschluss sowie einem Erstgespräch (ggf. ergänzt um ein Zweitgespräch) und richtet sich nach dem geschätzten Zeitaufwand je Prüfungsphase. Etwaige Mehrarbeiten aufgrund unvorhersehbarer Umstände werden – soweit berufsrechtlich zulässig – gesondert berücksichtigt.

Als Beispiel für die typischen Prüfungsphasen einer Jahresabschlussprüfung stellen wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht zur Verfügung. Sie zeigt die wesentlichen Tätigkeitsbereiche, die im Rahmen der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer bzw. das Prüfungsteam erbracht werden – und bildet damit die Grundlage für die individuelle Aufwandsschätzung und Honorarermittlung.

 

WirtschaftsprüferAssistent
StundenStunden
M1Auftragsannahme und vorbereitende Tätigkeiten
Auftragsannahme inkl. Erstellung Auftragsbestätigungsschreiben
Prüfungsvorbereitung / pbc-Liste / Terminabstimmung
Personalplanung
Festlegung der Prüfungsstrategie und Wesentlichkeit
Prüfungsvorbereitung, Abstimmung von Terminen und Unterlagen (PBC-Liste)
M2Risikoidentifizierung und -beurteilung
Analyse rechtliches und wirtschaftliches Umfeld (allg.)
Beurteilung von Risiken wie dolose Handlungen, Unternehmensfortführung, geschätzte Werte, nahestehende Personen/Unternehmen und Rechtsstreitigkeiten
Aufnahme des Internen Kontrollsystems (IKS)
Aufnahme IT-Umgebung und Analyse IT-Risiken / generelle IT-Kontrollen
Zentrale Dokumentation Risikofaktoren und Risikobeurteilung
M3Reaktionen auf beurteilte Risiken
Festlegung des risikoorientierten Prüfungsprogramms
Funktionsprüfungen im Zusammenhang mit den internen Kontrollen
Durchführung von Prüfungshandlungen in den einzelnen Prüffeldern in Form von substantiellen und analytische Prüfungshandlungen
Dokumentation der Prüfungshandlungen und des Prüfungsergebnisses im Prüfungsprogramm
M4Prüfung des Lageberichts
Planung Lageberichtsprüfung inkl. Wesentlichkeit
Verständnis von Vorkehrungen und Maßnahmen (Systemen)
Beurteilung allg. Risiken und Risiken auf Aussagebene für Informationskategorien
Funktionsprüfungen Systeme
Prüfungsprogramm Informationskategorien
Vollständigkeitsprüfung
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
M5Abschließende Prüfungshandlungen
Analytische Prüfungshandlungen
Unternehmensfortführung
Prüfung Anhang
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Schriftliche Erklärungen
Beurteilung der Auswirkungen nicht korrigierter falscher Darstellungen
Durchsicht Arbeitspapiere
M6Berichterstattung und Archivierung
Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk
Management Letter
Kommunikation mit Aufsichtsorgan
QMQualitätsmanagement
Prüfungsanweisungen / Teambesprechungen
Durchsicht Arbeitspapiere
Konsultationen
Berichtskritik

Ihr Kontakt im Bereich Wirtschaftsprüfung:

Benjamin Taubert

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Wirtschaftsprüfer
Mannheim
Cihan Demirel

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