Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfer – Gesetzlich, strukturiert, praxisorientiert
Wir führen Jahresabschlussprüfungen bundesweit persönlich, vertraulich und digital durch!
Der Ablauf der Jahresabschlussprüfung erfolgt bei uns standardisiert und effizient – unter Einsatz moderner digitaler Werkzeuge und praxisnaher Kommunikation. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Wirtschaftsprüfer erfolgt bei uns mit:
aktuellen und risikoorientierten Checklisten
klaren, verständlichen Anforderungslisten
einer sicheren, digitalen Austauschplattform
flexiblen und persönlichem Austausch via E-Mail, Telefon, Microsoft Teams oder Zoom
Unser Ziel ist eine effiziente Durchführung der Prüfung bei gleichzeitig vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Steuerberater.
In Deutschland unterliegen Unternehmen einer gesetzlichen Prüfungspflicht für den Jahresabschluss, die abhängig von ihrer Größe und Rechtsform im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Publizitätsgesetz (PublG) geregelt ist.
Das HGB unterscheidet bei Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Personengesellschaften drei Größenklassen, die für die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses nach HGB relevant sind:
Kleine Kapitalgesellschaften
Erreichen höchstens eine der folgenden Größenmerkmale:
Mittelgroße Kapitalgesellschaften
Überschreiten mindestens zwei Merkmale der kleinen Gesellschaften, bleiben aber unter den Grenzen der großen Gesellschaften:
Große Kapitalgesellschaften
Überschreiten mindestens zwei der Schwellenwerte für mittelgroße Gesellschaften oder gelten automatisch als groß nach § 264d HGB.
Die Einordnung erfolgt, wenn die Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sind.
Die gesetzliche Prüfungspflicht des Jahresabschlusses besteht, wenn Kapitalgesellschaften mindestens zwei der folgenden Merkmale überschreiten:
Bilanzsumme über 6 Mio. Euro
Umsatzerlöse über 12 Mio. Euro
Mehr als 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Große Kapitalgesellschaften sind ebenso prüfungspflichtig. Zusätzlich unterliegen bestimmte Branchen, wie Wertpapierfirmen oder Leasinggesellschaften, speziellen Prüfungsanforderungen.
Auch Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG können einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung unterliegen – unter bestimmten Voraussetzungen.
Nach § 264a HGB gelten bestimmte Personengesellschaften als Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsrechts, wenn keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist. In diesem Fall müssen sie ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 335a HGB) aufstellen und veröffentlichen. Damit gelten auch die gleichen Größenkriterien für die Prüfungspflicht wie bei Kapitalgesellschaften.
Ausnahme: Beteiligung einer natürlichen Person
Eine GmbH & Co. KG kann die Anwendung der kapitalgesellschaftsrechtlichen Vorschriften – und damit eine mögliche Prüfungspflicht – vermeiden, wenn mindestens eine natürliche Person zusätzlich zur GmbH als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist. In diesem Fall bleibt die Personengesellschaft von der gesetzlichen Prüfungspflicht befreit, sofern nicht andere gesetzliche Regelungen greifen (z. B. PublG, branchenspezifische Vorschriften).
Das Publizitätsgesetz regelt die Prüfungspflicht für sehr große Unternehmen. Nach § 1 PublG besteht die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses für Unternehmen, die an drei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der folgenden Merkmale überschreiten:
Bilanzsumme über 65 Mio. Euro
Umsatzerlöse über 130 Mio. Euro
Mehr als 5.000 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Diese Vorgaben gelten auch für Konzerne (§ 11 PublG).
Gemäß § 316 Abs. 1 und 2 HGB i.V.m. § 317 HGB umfasst die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses:
den Jahresabschluss und darüber hinaus
den Lagebericht, der zunehmend an Bedeutung gewinnt,
die nichtfinanzielle Erklärung, sofern gesetzlich erforderlich
Ziel der Jahresabschlussprüfung ist es, festzustellen, ob der Abschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Auch der Lagebericht wird daraufhin geprüft, ob er ein zutreffendes Bild über die Lage des Unternehmens gibt und im Einklang mit den im Rahmen der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen steht.
Die gesetzliche Prüfungspflicht des Jahresabschlusses betrifft insbesondere:
Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften mit haftungsbeschränkten Gesellschaftern sowie Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen
bei börsennotierten Gesellschaften auch das Risikofrüherkennungssystem
Die gesetzliche Abschlussprüfung umfasst gemäß § 317 HGB die Prüfung
Zur Buchführung gehören neben der Finanzbuchführung auch Nebenbuchhaltungen wie beispielsweise
Darüber hinaus sind Bereiche in die Prüfung mit einzubeziehen, die Einfluss auf die Rechnungslegung haben können.
Die können Rechtsgrundlagen und Rechtbeziehungen (außerbuchhalterische Bereiche) unter anderem zu
Diese Sachverhalte nämlich Auswirkungen auf rechnungslegungsbezogene Geschäftsvorfälle (bspw. Rückstellungen) haben oder zu einer Angabepflicht im Anhang oder Lagebericht führen.
Am Ende der Prüfung steht die Testierung des Jahresabschlusses. Mit dem Bestätigungsvermerk oder ggf. Versagungsvermerk geben wir als Wirtschaftsprüfer unser Testat, welches oft Grundlage für Kreditverhandlungen, Ausschüttungen oder Investorenentscheidungen ist. Der abschließende Prüfungsbericht zum Jahresabschluss dokumentiert nachvollziehbar alle wesentlichen Prüfungsinhalte und Ergebnisse.
Wir verbinden digitale Prozesse mit individueller Beratung und fundierter fachlicher Expertise als Wirtschaftsprüfer. So erhalten Sie eine praxisorientierte, rechtssichere und nachvollziehbare Jahresabschlussprüfung – zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.
Direkte Ansprechpartner – keine Assistentenflut
In vielen Kanzleien übernehmen unerfahrene Assistenten oder Praktikanten den Großteil der operativen Prüfungsarbeit – häufig mit standardisierten Checklisten und wenig Bezug zum konkreten Unternehmen. Bei uns läuft das anders:
Jede Prüfung wird von einem erfahrenen Wirtschaftsprüfer fachlich begleitet und operativ mitverantwortet.
Sie und Ihre Mitarbeiter haben während des gesamten Prüfungsprozesses einen kompetenten Ansprechpartner auf Augenhöhe.
Wir arbeiten effizient, zielgerichtet und mit Verständnis für Ihre individuellen Anforderungen.
Diese persönliche Betreuung sorgt nicht nur für einen reibungslosen Ablauf, sondern schafft auch Vertrauen und Klarheit – gerade bei sensiblen Themen wie der freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses.
Die Kosten der Jahresabschlussprüfung richten sich nach dem individuellen Prüfungsaufwand. Der Wirtschaftsprüfer kalkuliert das Honorar unter Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben – ein Erfolgshonorar ist unzulässig.
In der Praxis erfolgt die Honorarvereinbarung in der Regel als Pauschalhonorar oder auf Stundenbasis. Die Kalkulation basiert auf dem konkreten Jahresabschluss sowie einem Erstgespräch (ggf. ergänzt um ein Zweitgespräch) und richtet sich nach dem geschätzten Zeitaufwand je Prüfungsphase. Etwaige Mehrarbeiten aufgrund unvorhersehbarer Umstände werden – soweit berufsrechtlich zulässig – gesondert berücksichtigt.
Als Beispiel für die typischen Prüfungsphasen einer Jahresabschlussprüfung stellen wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht zur Verfügung. Sie zeigt die wesentlichen Tätigkeitsbereiche, die im Rahmen der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer bzw. das Prüfungsteam erbracht werden – und bildet damit die Grundlage für die individuelle Aufwandsschätzung und Honorarermittlung.
Wirtschaftsprüfer | Assistent | ||
---|---|---|---|
Stunden | Stunden | ||
M1 | Auftragsannahme und vorbereitende Tätigkeiten | ||
Auftragsannahme inkl. Erstellung Auftragsbestätigungsschreiben | |||
Prüfungsvorbereitung / pbc-Liste / Terminabstimmung | |||
Personalplanung | |||
Festlegung der Prüfungsstrategie und Wesentlichkeit | |||
Prüfungsvorbereitung, Abstimmung von Terminen und Unterlagen (PBC-Liste) | |||
M2 | Risikoidentifizierung und -beurteilung | ||
Analyse rechtliches und wirtschaftliches Umfeld (allg.) | |||
Beurteilung von Risiken wie dolose Handlungen, Unternehmensfortführung, geschätzte Werte, nahestehende Personen/Unternehmen und Rechtsstreitigkeiten | |||
Aufnahme des Internen Kontrollsystems (IKS) | |||
Aufnahme IT-Umgebung und Analyse IT-Risiken / generelle IT-Kontrollen | |||
Zentrale Dokumentation Risikofaktoren und Risikobeurteilung | |||
M3 | Reaktionen auf beurteilte Risiken | ||
Festlegung des risikoorientierten Prüfungsprogramms | |||
Funktionsprüfungen im Zusammenhang mit den internen Kontrollen | |||
Durchführung von Prüfungshandlungen in den einzelnen Prüffeldern in Form von substantiellen und analytische Prüfungshandlungen | |||
Dokumentation der Prüfungshandlungen und des Prüfungsergebnisses im Prüfungsprogramm | |||
M4 | Prüfung des Lageberichts | ||
Planung Lageberichtsprüfung inkl. Wesentlichkeit | |||
Verständnis von Vorkehrungen und Maßnahmen (Systemen) | |||
Beurteilung allg. Risiken und Risiken auf Aussagebene für Informationskategorien | |||
Funktionsprüfungen Systeme | |||
Prüfungsprogramm Informationskategorien | |||
Vollständigkeitsprüfung | |||
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag | |||
M5 | Abschließende Prüfungshandlungen | ||
Analytische Prüfungshandlungen | |||
Unternehmensfortführung | |||
Prüfung Anhang | |||
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag | |||
Schriftliche Erklärungen | |||
Beurteilung der Auswirkungen nicht korrigierter falscher Darstellungen | |||
Durchsicht Arbeitspapiere | |||
M6 | Berichterstattung und Archivierung | ||
Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk | |||
Management Letter | |||
Kommunikation mit Aufsichtsorgan | |||
QM | Qualitätsmanagement | ||
Prüfungsanweisungen / Teambesprechungen | |||
Durchsicht Arbeitspapiere | |||
Konsultationen | |||
Berichtskritik |