Geschäftsprüfung des Lohnsteuerhilfevereins | Geschäftsprüfer, Wirtschaftsprüfer | Bundesweite digitale Durchführung.
Wir führen die Prüfung weitestgehend digital und bundesweit durch!
Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Lohnsteuersachen für ihre Mitglieder. Die jährliche Geschäftsprüfung der Lohnsteuerhilfevereine und die damit verbundene Aufsicht durch die Oberfinanzdirektion soll sicherstellen, dass die originären Aufgaben und Pflichten der Lohnsteuerhilfevereine eingehalten werden.
Durchführung der jährlichen Geschäftsprüfung für das jeweilige Geschäftsjahr.
Durchführung der Geschäftsprüfung nach § 22 StBerG mit Hilfe von
Der Prüfungsrahmen einer Geschäftsprüfung nach § 22 StBerG erstreckt sich insbesondere über die Vermögensübersicht, Gewinn- und Verlustrechnung, Gehälter und Vergütungen, Mitgliedsbeiträge, Beachtung von Fristen, Durchführung einer Mitgliederversammlung sowie Bekanntgabe von Informationen an die Mitglieder.
Der Prüfungsbericht gibt den Prüfungsablauf und die Prüfungsfeststellungen zu den einzelnen Prüffeldern wieder. Weitere Angaben wie die Anzahl der Mitglieder im Geschäftsjahr, Gehälter und Vergütungen sowie die Einhaltung von Fristen sind ebenfalls enthalten. Darüber hinaus ist der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichts den Mitgliedern des Lohnsteuerhilfevereins in geeigneter Weise bekannt zu geben (§ 22 Abs. 7 Nr. 2 StBerG).