Anlässe für freiwillige Abschlussprüfungen können Finanzierungen oder Kauf oder Verkauf von Unternehmen, Bestimmungen in Gesellschaftsvertrag und Satzung sein.
Wir führen die Jahresabschlussprüfung bundesweit persönlich, vertraulich und digital durch!
Die freiwillige Abschlussprüfung wird individuell nach Ihrem Bedarf und den Anforderungen Ihrer Stakeholder ausgestaltet. Sofern keine konkreten Vereinbarungen vorliegen, erfolgt die Festlegung des Prüfungsumfangs im Dialog mit dem Wirtschaftsprüfer.
Ein Bestätigungsvermerk bei freiwilliger Prüfung ist nur möglich, wenn die Prüfung nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 316 ff. HGB erfolgt. In diesem Fall wird ein schriftlicher Bestätigungsvermerk zur freiwilligen Prüfung ausgestellt. Je nach Gestaltung des Abschlusses kann es bei der Berichterstattung Besonderheiten geben – z. B. wenn auf einen Lagebericht oder Anhang verzichtet wurde (gemäß §§ 264 Abs. 1 S. 4, Abs. 3, 264d oder § 264 Abs. 1 S. 5 HGB).
Zusätzlich können Prüfungsbescheinigungen für speziell erstellte Abschlüsse, Finanzberichte oder einzelne Bestandteile des Jahresabschlusses erteilt werden – etwa bei Abschlüssen für einen speziellen Zweck.
Bei der freiwilligen Jahresabschlussprüfung legen wir großen Wert auf Qualität, Effizienz und persönliche Betreuung. Unsere Wirtschaftsprüfer bringen langjährige Erfahrung aus renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – darunter sowohl Big Four als auch mittelständische Kanzleien – in die Prüfung ein.
Ein Bestätigungsvermerk bei freiwilliger Prüfung soll nicht bloß ein Pflichtdokument sein. Wir verstehen die Prüfung als Chance, Ihrem Unternehmen echte Mehrwerte zu bieten – zum Beispiel durch Hinweise zur Verbesserung interner Abläufe oder des Kontrollsystems. So entsteht Nutzen über die reine Erfüllung von Anforderungen hinaus.
In vielen Kanzleien übernehmen unerfahrene Assistenten oder Praktikanten den Großteil der operativen Prüfungsarbeit – häufig mit standardisierten Checklisten und wenig Bezug zum konkreten Unternehmen.
Bei uns läuft das anders:
Jede Prüfung wird von einem erfahrenen Wirtschaftsprüfer fachlich begleitet und operativ mitverantwortet.
Sie und Ihre Mitarbeiter haben während des gesamten Prüfungsprozesses einen kompetenten Ansprechpartner auf Augenhöhe.
Wir arbeiten effizient, zielgerichtet und mit Verständnis für Ihre individuellen Anforderungen.
Diese persönliche Betreuung sorgt nicht nur für einen reibungslosen Ablauf, sondern schafft auch Vertrauen und Klarheit – gerade bei sensiblen Themen wie der freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses.
Die Kosten der freiwilligen Jahresabschlussprüfung richten sich nach dem individuellen Prüfungsaufwand. Der Wirtschaftsprüfer kalkuliert das Honorar unter Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben – ein Erfolgshonorar ist unzulässig.
In der Praxis erfolgt die Honorarvereinbarung in der Regel als Pauschalhonorar oder auf Stundenbasis. Die Kalkulation basiert auf dem konkreten Jahresabschluss sowie einem Erstgespräch (ggf. ergänzt um ein Zweitgespräch) und richtet sich nach dem geschätzten Zeitaufwand je Prüfungsphase. Etwaige Mehrarbeiten aufgrund unvorhersehbarer Umstände werden – soweit berufsrechtlich zulässig – gesondert berücksichtigt.
Als Beispiel für die typischen Prüfungsphasen einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung stellen wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht zur Verfügung. Sie zeigt die wesentlichen Tätigkeitsbereiche, die im Rahmen der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer bzw. das Prüfungsteam erbracht werden – und bildet damit die Grundlage für die individuelle Aufwandsschätzung und Honorarermittlung.
| Wirtschaftsprüfer | Assistent | ||
|---|---|---|---|
| Stunden | Stunden | ||
| M1 | Auftragsannahme und vorbereitende Tätigkeiten | ||
| Auftragsannahme inkl. Erstellung Auftragsbestätigungsschreiben | |||
| Prüfungsvorbereitung / pbc-Liste / Terminabstimmung | |||
| Personalplanung | |||
| Festlegung der Prüfungsstrategie und Wesentlichkeit | |||
| Prüfungsvorbereitung, Abstimmung von Terminen und Unterlagen (PBC-Liste) | |||
| M2 | Risikoidentifizierung und -beurteilung | ||
| Analyse rechtliches und wirtschaftliches Umfeld (allg.) | |||
| Beurteilung von Risiken wie dolose Handlungen, Unternehmensfortführung, geschätzte Werte, nahestehende Personen/Unternehmen und Rechtsstreitigkeiten | |||
| Aufnahme des Internen Kontrollsystems (IKS) | |||
| Aufnahme IT-Umgebung und Analyse IT-Risiken / generelle IT-Kontrollen | |||
| Zentrale Dokumentation Risikofaktoren und Risikobeurteilung | |||
| M3 | Reaktionen auf beurteilte Risiken | ||
| Festlegung des risikoorientierten Prüfungsprogramms | |||
| Funktionsprüfungen im Zusammenhang mit den internen Kontrollen | |||
| Durchführung von Prüfungshandlungen in den einzelnen Prüffeldern in Form von substantiellen und analytische Prüfungshandlungen | |||
| Dokumentation der Prüfungshandlungen und des Prüfungsergebnisses im Prüfungsprogramm | |||
| M4 | Prüfung des Lageberichts | ||
| Planung Lageberichtsprüfung inkl. Wesentlichkeit | |||
| Verständnis von Vorkehrungen und Maßnahmen (Systemen) | |||
| Beurteilung allg. Risiken und Risiken auf Aussagebene für Informationskategorien | |||
| Funktionsprüfungen Systeme | |||
| Prüfungsprogramm Informationskategorien | |||
| Vollständigkeitsprüfung | |||
| Ereignisse nach dem Abschlussstichtag | |||
| M5 | Abschließende Prüfungshandlungen | ||
| Analytische Prüfungshandlungen | |||
| Unternehmensfortführung | |||
| Prüfung Anhang | |||
| Ereignisse nach dem Abschlussstichtag | |||
| Schriftliche Erklärungen | |||
| Beurteilung der Auswirkungen nicht korrigierter falscher Darstellungen | |||
| Durchsicht Arbeitspapiere | |||
| M6 | Berichterstattung und Archivierung | ||
| Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk | |||
| Management Letter | |||
| Kommunikation mit Aufsichtsorgan | |||
| QM | Qualitätsmanagement | ||
| Prüfungsanweisungen / Teambesprechungen | |||
| Durchsicht Arbeitspapiere | |||
| Konsultationen | |||
| Berichtskritik |