Prüfung nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Durchführung der kalenderjährlichen FinVermV-Prüfung (nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung) für Finanzanlagenvermittler (Erlaubnispflicht nach § 34f GewO).

Sie sind Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO und benötigen eine FinVermV-Prüfung?

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Jahresprüfung nach § 24 FinVermV effizient, weitgehend digital und bundesweit durch.

FinVermV Prüfung gemäß § 24 FinVermV – Prüfung für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO

Jahresprüfung für Finanzanlagenvermittler

Die FinVermV Prüfung gemäß § 24 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ist ein zentrales Instrument zur Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO). Ziel ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu dokumentieren und damit die Transparenz und Integrität im Vermittlungsprozess sicherzustellen.

Als Wirtschaftsprüfer führen wir diese jahresbezogene FinVermV Prüfung effizient, digital und praxisnah durch.

Wer ist zur FinVermV Prüfung verpflichtet?

Prüfungspflichtig sind alle Gewerbetreibenden mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO, die im Berichtszeitraum tatsächlich Finanzanlagen vermittelt oder beraten haben. Das betrifft insbesondere:

  • Vermittlung von Investmentfonds und offenen Vermögensanlagen (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO)
  • Vermittlung geschlossener Fonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO)
  • Vermittlung sonstiger Vermögensanlagen (inkl. Genossenschaftsanteilen, § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO)
  • Betreiber von Crowdinvestment-Plattformen mit entsprechender Erlaubnis

Bereits eine einzige Anlagevermittlung im Kalenderjahr löst die Pflicht zur Erstellung eines Prüfberichts aus. Eine Bagatellgrenze existiert nicht.

Unsere Leistungen – Prüfung nach § 24 FinVermV durch den Wirtschaftsprüfer

Wir begleiten Finanzanlagenvermittler bei der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen FinVermV Prüfung. Unsere Leistungen umfassen:

  • Durchführung der jährlichen FinVermV Prüfung nach § 24 FinVermV
  • Erstellung eines prüfungskonformen Berichts zur Einreichung bei der zuständigen IHK
  • Strukturierter und effizienter Prüfungsprozess – vollständig digital möglich
  • Persönliche Abstimmung bei Rückfragen (Telefon, E-Mail, Microsoft Teams, Zoom)

Unser Fokus liegt auf einer rechtskonformen, gut dokumentierten und ressourcenschonenden Durchführung.

Prüfungsablauf – So läuft die FinVermV Prüfung ab

Die FinVermV Prüfung erfolgt durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer unter Beachtung der berufsständischen Vorgaben, insbesondere des IDW Prüfungsstandards 840:

  1. Planung und Vorbereitung:
    Anforderung der relevanten Unterlagen, u.a. Erlaubnis nach § 34f GewO, Vertragsdokumentationen, Kundeninformationen.
  2. Durchführung der Prüfung:
    Prüfung der Einhaltung der Vorschriften der FinVermV, insbesondere zu Wohlverhaltensregeln, Informationspflichten, Dokumentationsanforderungen und internen Kontrollen.
  3. Berichterstattung:
    Erstellung eines formgerechten Prüfberichts zur Vorlage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (IHK). Enthält auch die Bestätigung der Unabhängigkeit und Befangenheitslosigkeit des Prüfers.

Zuständige Behörde

Für die Entgegennahme von Prüfungsberichten und Negativerklärungen ist in der Regel die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder das örtliche Gewerbeamt verantwortlich. Welche Behörde im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach dem Unternehmenssitz des Vermittlers.

Negativerklärung – Wenn keine Vermittlungstätigkeit vorlag

Wurde im Prüfungsjahr keine erlaubnispflichtige Tätigkeit gemäß § 34f GewO ausgeübt, entfällt die Pflicht zur Jahresprüfung. In diesem Fall muss der Vermittler der zuständigen IHK eine formlose Negativerklärung vorlegen – persönlich und fristgerecht.

Wichtig: Diese Option gilt nur, wenn im gesamten Kalenderjahr keine einzige Vermittlung oder Beratung im Sinne des § 34f GewO stattgefunden hat.

Fazit: Gesetzeskonforme FinVermV Prüfung – effizient umgesetzt

Die Prüfung nach § 24 FinVermV ist für Finanzanlagenvermittler gesetzlich vorgeschrieben und zentral für die regulatorische Compliance. Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfer rechtssicher, digital und praxiserprobt bei der Durchführung.

Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer FinVermV Prüfung?

Gerne klären wir den Ablauf in einem kurzen Gespräch und senden Ihnen eine individuelle Prüfungsanforderungsliste zu.

Ihr Kontakt im Bereich Wirtschaftsprüfung:

Benjamin Taubert

Benjamin Taubert

Wirtschaftsprüfer
Mannheim
Cihan Demirel

Cihan Demirel

Wirtschaftsprüfer
München