Größenklasse Jahresabschluss
In Deutschland sind Unternehmen verpflichtet, bestimmte rechtliche und buchhalterische Anforderungen zu erfüllen, die von ihrer Größe abhängen. Diese Anforderungen sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Publizitätsgesetz (PublG) festgelegt. In diesem Blog-Beitrag werden wir die verschiedenen Größenklassen nach HGB und die damit verbundenen Prüfungspflichten näher betrachten.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) teilt Kapitalgesellschaften und die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften in drei Größenklassen ein: kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Diese Einteilung basiert auf drei Größenmerkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer.
Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der folgenden Merkmale nicht überschreiten:
Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der Merkmale für kleine Kapitalgesellschaften überschreiten und jeweils mindestens zwei der folgenden Merkmale nicht überschreiten:
Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der Merkmale für mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreiten. Eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB gilt stets als große.
Die Größenklasse tritt ein, wenn die Größenkriterien an zwei hintereinander folgenden Stichtagen erfüllt sind.
Angaben im hierzu im Handelsgesetzbuch (HGB).
Eine gesetzliche Abschlussprüfung ist in Deutschland für bestimmte Unternehmen erforderlich, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs sind verpflichtet, eine gesetzliche Abschlussprüfung durchzuführen, wenn sie mindestens zwei der folgenden Merkmale überschreiten:
Große Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der Merkmale für mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreiten, sind ebenfalls verpflichtet, eine Abschlussprüfung durchzuführen. Unternehmen in bestimmten Branchen, wie Wertpapierfirmen und Leasinggesellschaften, unterliegen ebenfalls spezifischen gesetzlichen Anforderungen für die Abschlussprüfung.
Die Prüfungspflicht nach dem Publizitätsgesetz (PublG) besteht für bestimmte Unternehmen, wenn sie bestimmte Größenmerkmale überschreiten. Ein Unternehmen hat nach § 1 PublG Rechnung zu legen, wenn für den Tag des Ablaufs eines Geschäftsjahrs (Abschlussstichtag) und für die zwei darauffolgenden Abschlussstichtage jeweils mindestens zwei der folgenden Merkmale zutreffen:
Diese Größenmerkmale gelten auch für Konzerne nach § 11 PublG.
Angaben im hierzu im Publizitätsgesetz (PublG)
Die Größenklassen nach Handelsrecht (HGB) und die Prüfungspflichten nach HGB und PublG sind wichtige Regelungen, die die Transparenz und Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung von Unternehmen sicherstellen. Unternehmen sollten sich dieser Anforderungen bewusst sein und sicherstellen, dass sie die entsprechenden Kriterien erfüllen, um rechtliche und buchhalterische Verpflichtungen zu erfüllen.
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