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Tantieme oder Gewinnausschüttung – Was lohnt sich für GmbH-Geschäftsführer?

Steueroptimierung für GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer

Viele Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH fragen sich jedes Jahr:

„Soll ich mir mein Geld besser über Gehalt/Tantieme oder über eine Gewinnausschüttung auszahlen?“

Diese Entscheidung beeinflusst nicht nur die persönliche Steuerbelastung, sondern auch:

  • die Steuerlast der GmbH,

  • die Liquidität des Unternehmens,

  • die Sozialversicherungspflicht

  • und die Gestaltungssicherheit gegenüber dem Finanzamt.

Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Vergleich, zeigt Steuervorteile und Risiken auf und erklärt, warum oft eine Kombination beider Vergütungsformen optimal ist.


1. Was ist eine Tantieme bei einer GmbH?

Eine Tantieme ist eine erfolgsabhängige Vergütung für Geschäftsführer oder leitende Personen.

Steuerlich gilt sie als Arbeitslohn, daher:

unterliegt sie der Einkommensteuer / Lohnsteuer,
ist sie in der Regel sozialversicherungspflichtig,
mindert sie den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH (z. B. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer).

Für GmbH-Gesellschafter ist sie ein Steueroptimierungsinstrument, sofern:

  • sie rechtzeitig schriftlich vereinbart wird und

  • die Höhe als angemessen gilt.


2. Was ist eine Gewinnausschüttung?

Eine Gewinnausschüttung ist die Auszahlung des bereits versteuerten Gewinns an die Gesellschafter.

Sie setzt voraus:

  • einen positiven Bilanzgewinn und

  • einen ordnungsgemäßen Gesellschafterbeschluss.

Steuerlich wird sie als Kapitalertrag erfasst und mit Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag besteuert.

Alternativ kann das Teileinkünfteverfahren gewählt werden: Nur 60 % der Ausschüttung sind steuerpflichtig — eine attraktive Option bei moderaten persönlichen Steuersätzen.


3. Unterschied auf Ebene der GmbH

Tantieme

  • reduziert den steuerpflichtigen Gewinn,

  • senkt damit Körperschaft- und Gewerbesteuer,

  • eignet sich zur Ergebnissteuerung und Liquiditätsplanung.

Gewinnausschüttung

  • ist eine Gewinnverwendung nach Steuern,

  • bietet keine Steuerentlastung für die GmbH.

Fazit: Die GmbH profitiert wirtschaftlich stärker von der Tantieme als von der Ausschüttung.


4. Sozialversicherung – der oft größte Kostentreiber

Tantieme

führt normalerweise zu Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung).
Diese Belastung wirkt jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Gewinnausschüttung

ist sozialabgabenfrei,
führt aber zu einer Versorgungslücke (keine Rentenpunkte).

➡ Für Unternehmer mit hohen Einkommen ist der Unterschied bei den Sozialabgaben häufig wichtiger als der Unterschied bei der Steuer.


5. Finanzamt und Prüfrisiken: Worauf muss man achten?

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Tantiemen

Eine Tantieme wird nur anerkannt, wenn:

  • klare und vorherige Vereinbarung vorliegt,

  • die Methode der Berechnung eindeutig ist,

  • die Gesamtvergütung angemessen bleibt.

Besonders kritisch sind Modelle, die fast ausschließlich oder sehr stark variabel vergüten.

Fehler bei Ausschüttungen

  • unkorrekte Beschlüsse,

  • Ausschüttung ohne ausschüttungsfähigen Gewinn,

  • Dokumentationsfehler.

Ergebnis: Nachversteuerung, Verlust von Betriebsausgabenabzug und Haftungsrisiken.


6. Was ist steuerlich günstiger?

Die Tantieme wirkt häufig günstiger, wenn:

  • das Einkommen niedriger oder sozialversicherungspflichtig ist,

  • die Gewinnminderung der GmbH steuerliche Vorteile bringt,

  • Freibeträge genutzt werden können.

Die Gewinnausschüttung wirkt häufig günstiger, wenn:

  • der persönliche Steuersatz hoch ist,

  • Sozialversicherung keine Rolle spielt,

  • das Teileinkünfteverfahren angewendet werden kann,

  • Liquidität flexibel gesteuert werden soll.

Die Antwort hängt stark vom individuellen Einkommen, der Sozialversicherung und der GmbH-Gewinnsituation ab.


7. Entscheidungskriterien für Unternehmer

Entscheidend sind insbesondere:

persönlicher Steuersatz
Sozialversicherungsstatus (pflichtig oder nicht?)
Liquiditätsbedarf der GmbH
Angemessenheit der Gesamtvergütung
Dokumentationssicherheit
Vorsorge- und Vermögensstrategie

 


9. Beste Praxis aus Beratungssicht: Die Mischung nutzen

In vielen Mandantensituationen bewährt sich:

  • Tantieme bis zu sinnvoller Absicherung (z. B. bis zu Beitragsbemessungsgrenzen),

  • Ausschüttung für zusätzliche Vermögensbildung und steuerliche Flexibilität.

Diese Struktur verbindet:

  • steuerliche Entlastung der GmbH,

  • soziale Absicherung,

  • attraktive Besteuerung auf Gesellschafterebene.


10. Checkliste für Geschäftsführer und Gesellschafter

Vor der Entscheidung:

  • Ist meine Tantieme rechtzeitig und eindeutig geregelt?

  • Ist die Gesamtvergütung angemessen dokumentiert?

  • Nutze ich das Teileinkünfteverfahren?

  • Passt meine Ausschüttungsplanung zur Liquidität der GmbH?

  • Sind Vorsorge und Absicherung berücksichtigt?

Eine steuerliche Simulation zeigt oft schnell, welche Kombination die höchste Nettoauszahlung ergibt.


Fazit

Die Wahl zwischen Tantieme oder Gewinnausschüttung ist keine Standardentscheidung.
Sie hängt ab von:

  • Gewinnsituation,

  • Steuerprogression,

  • Sozialversicherung,

  • Liquiditätsbedarf,

  • Dokumentation.

Je nach persönlicher und unternehmerischer Situation kann:

✔ die Tantieme,
✔ die Gewinnausschüttung
✔ oder eine intelligente Kombination

die sinnvollste Vergütungsstrategie sein.

Wer diese Wahl aktiv gestaltet, kann jedes Jahr spürbar sparen und gleichzeitig die Versorgungslage verbessern.

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Was ist für Geschäftsführer steuerlich besser – Tantieme oder Gewinnausschüttung?

Das hängt vom Einkommen, der Sozialversicherung und der Gewinnsituation der GmbH ab. Bei geringeren Gehältern wirkt die Tantieme oft günstiger, bei höheren Einkünften kann die Gewinnausschüttung steuerlich attraktiver sein.

Eine Tantieme gilt als Arbeitslohn. Sie unterliegt dem progressiven Einkommensteuertarif, ist meist sozialversicherungspflichtig und mindert den Gewinn der GmbH als Betriebsausgabe.

Ausschüttungen gelten als Kapitalerträge und unterliegen Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag. Ab einer Beteiligung von mindestens 1 % kann das Teileinkünfteverfahren genutzt werden.

Es prüft, ob die Tantieme im Voraus vereinbart, nachvollziehbar berechnet und angemessen ist. Ist sie zu hoch oder nicht ordnungsgemäß vereinbart, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen.

Ja. Häufig ist eine Mischung steuerlich optimal: Tantieme zur Absicherung und Betriebsausgabenwirkung, dazu Ausschüttungen für Vermögensaufbau und steuerliche Flexibilität.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Für die Anwendung der dargestellten Regelungen auf konkrete Sachverhalte ist eine eigenständige Prüfung erforderlich. Gesetzliche Vorschriften können sich ändern, und individuelle Umstände müssen gesondert berücksichtigt werden.

Benjamin Taubert

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