Spenden ins Ausland
Viele Unternehmer und Privatpersonen möchten mit Spenden Gutes tun – auch über die Landesgrenzen hinaus. Doch während Spenden an in Deutschland anerkannte gemeinnützige Organisationen steuerlich begünstigt sind, gelten für Spenden ins Ausland besondere Anforderungen.
Grundsätzlich können Spenden nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Spendenempfänger die deutschen Vorgaben zur Gemeinnützigkeit erfüllt. Dabei muss der Spender gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass die Organisation ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient. Als Nachweise werden beispielsweise die Satzung, Tätigkeitsberichte sowie Aufzeichnungen über die Verwendung der Spendengelder verlangt.
Besonders herausfordernd ist, dass Spendenbescheinigungen aus dem Ausland oft nicht den in Deutschland geltenden Anforderungen entsprechen. Zudem ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit nach deutschem Recht mit erheblichem Aufwand verbunden. Spenden an Organisationen in Staaten außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind in der Regel steuerlich nicht absetzbar.
Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, Spenden an in Deutschland anerkannte gemeinnützige Organisationen zu richten. Diese können entweder selbst im Ausland tätig sein oder mit ausländischen Organisationen zusammenarbeiten. In diesem Fall bleibt die Spende steuerlich begünstigt, da der Empfänger eine deutsche gemeinnützige Einrichtung ist.
Wer ins Ausland spenden möchte, sollte sich vorab steuerrechtlich beraten lassen, um mögliche Probleme beim Spendenabzug zu vermeiden. Eine Spende über inländische gemeinnützige Organisationen kann eine einfache und steuerlich vorteilhafte Alternative sein.
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