Kryptowerte vererben und verschenken
Kryptowährungen und andere digitale Vermögenswerte sind längst mehr als ein Hype. Doch was passiert mit Bitcoin, Ethereum oder NFTs im Erbfall oder bei einer Schenkung? Und wie wirkt sich das steuerlich aus? Die Antworten auf diese Fragen sind oft komplex – und eine frühzeitige steuerliche Planung daher unerlässlich.
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen unterliegen in Deutschland der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Das gilt auch für digitale Vermögenswerte. Entscheidend ist der Wohnsitz der Beteiligten: Sind Erblasser oder Erbe bzw. Schenker oder Beschenkter in Deutschland ansässig, fällt das deutsche Erbschaftsteuerrecht an – unabhängig davon, auf welcher Plattform oder in welchem Land sich die Kryptowerte technisch befinden.
Ein häufiger Irrtum: Kryptowährungen werden „vererbt“ wie Bargeld oder Aktien. Tatsächlich verbleiben sie dauerhaft auf der Blockchain. Was übertragen wird, ist der Zugriff – konkret: der Private Key oder Zugang zur Wallet. Geht dieser verloren, sind die digitalen Vermögenswerte für Erben nicht nur unerreichbar, sondern auch steuerlich möglicherweise irrelevant – weil kein rechtlicher Erwerb stattfindet.
Kryptowerte im Privatvermögen sind zum Zeitpunkt der Schenkung oder des Todesfalls zu bewerten. Aufgrund der hohen Volatilität kann das zu erheblichen Steuerlasten führen, insbesondere wenn der Kurs später einbricht. In der Praxis wird oft der niedrigste Tageskurs am Stichtag herangezogen, sofern ein Kurswert verfügbar ist. Bei einzigartigen Token wie NFTs ist eine Bewertung durch Schätzung oder ein Gutachten erforderlich.
Wer Kryptowährungen im Rahmen eines Unternehmens hält oder nutzt – etwa durch Mining, Trading oder als Zahlungsmittel – muss diese dem Betriebsvermögen zuordnen. Hier gelten besondere Bewertungsregeln und bilanzielle Vorschriften. Auch hier ist der gemeine Wert zum Bewertungsstichtag maßgeblich – ergänzt um bilanzrechtliche Aspekte.
Ob ein Kryptovermögen privat oder betrieblich genutzt wird, hat erhebliche steuerliche Folgen. Reines Halten und gelegentlicher Verkauf deuten meist auf Privatvermögen hin. Regelmäßiger Handel, Mining oder das Betreiben eines NFT-Marktplatzes sprechen für einen Gewerbebetrieb – mit Auswirkungen auf Bewertung, Freibeträge und Steuerlast.
Vermögenswerte wie Hausrat oder Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden. Für digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen oder NFTs greifen diese Regelungen jedoch nicht, da sie nicht körperlich greifbar sind. Auch virtuelle Immobilien (z. B. im Metaverse) gelten nicht als Grundstücke im steuerlichen Sinne.
In Einzelfällen kann digitale Kunst als begünstigtes Kulturgut gelten. Voraussetzung: öffentliches Interesse, begrenzte Nutzung und oft ein Gutachten. In der Praxis ist diese Einordnung aber noch rechtlich unsicher – eine steuerfreie Übertragung bleibt daher derzeit die Ausnahme.
Das Erbschaftsteuerrecht sieht Vergünstigungen für betriebliches Vermögen vor (§§ 13a, 13b ErbStG). Ob Kryptowährungen darunterfallen, ist jedoch umstritten. Derzeit spricht vieles dafür, dass sie als nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen gelten – mit voller Steuerpflicht.
Damit Ihre digitalen Vermögenswerte nicht verlorengehen – weder technisch noch steuerlich –, beachten Sie folgende Empfehlungen:
Private Keys und Wallet-Zugänge sicher aufbewahren, z. B. verschlüsselt mit rechtssicherer Zugriffsregelung.
Rechtzeitig steuerlich planen und dokumentieren, z. B. durch Einordnung als Privat- oder Betriebsvermögen.
Kurse und Transaktionen zum Stichtag festhalten – idealerweise mit Screenshots und Preisquelle.
Frühzeitig Beratung einholen, insbesondere bei NFTs, Wallets im Ausland oder größeren Vermögenswerten.
Möglichkeit der Abstimmung mit dem Finanzamt prüfen, um spätere Unsicherheiten zu vermeiden.
Die steuerliche Behandlung von Kryptowerten in der Nachfolgeplanung ist derzeit alles andere als eindeutig. Während der Bundesfinanzhof Kryptowährungen einkommensteuerlich als immaterielle Wirtschaftsgüter einordnet, ist für Erbschaft- und Schenkungsteuer vieles ungeklärt – insbesondere in Bezug auf:
die steuerliche Übertragbarkeit (Private Key als „Objekt“),
die richtige Bewertung am Stichtag,
die Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen,
und die Einordnung im Betriebsvermögen.
Wer heute schon digitale Werte hält oder weitergeben will, sollte nicht auf klare gesetzliche Regelungen warten, sondern mit Weitblick gestalten. Mit einer sauberen Dokumentation, fundierter Bewertung und steuerlicher Begleitung lassen sich Risiken reduzieren und Vermögen sicher übergeben.
Tipp: Wenn Sie Kryptowerte besitzen und Ihre Nachfolge professionell gestalten möchten, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie individuell und rechtssicher – auch bei digitalen Vermögenswerten.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Für Fragen rund um Ihre persönliche Nachfolgegestaltung mit Kryptovermögen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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