Das Erdgas-Wärme-Soforthilfe (EWSG) für Dezember 2022: Letztverbraucher sollen eine einmalige Entlastung von Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme erhalten, um die Gaspreiserhöhung zu überbrücken. Gesetzliche Grundlage und Vorauszahlung: Das Erdgas-Wärme-
Gesetzliche Grundlage und Vorauszahlung: Das EWSG trat am 19. November 2022 in Kraft und sieht vor, dass Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen, die zu vorläufigen Leistungen verpflichtet sind, einen Anspruch auf eine Vorauszahlung haben.
Prüfung der Endabrechnung und Entlastungsverpflichtungen: Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen, die eine Vorauszahlung erhalten oder einen Erstattungsantrag stellen, müssen bis zum 31. Mai 2024 eine Endabrechnung vorlegen und diese sowie die Einhaltung der Entlastungsverpflichtungen von WP/vBP oder genossenschaftliche Prüfungsverbände prüfen lassen.
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