Im Rahmen von Holding-Strukturen, insbesondere wenn die Muttergesellschaft als GmbH oder Stiftung organisiert ist, kann die Dauerüberzahlungsbescheinigung eine entscheidende Rolle spielen. Sie ermöglicht es, die Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen zwischen verbundenen Unternehmen zu vermeiden und somit die Liquidität und Effizienz innerhalb des Unternehmensverbunds zu steigern.
1. Was ist eine Dauerüberzahlungsbescheinigung?
Eine Dauerüberzahlungsbescheinigung ist ein Nachweis gegenüber dem Finanzamt, dass die Kapitalertragsteuer bei bestimmten Kapitalerträgen nicht einbehalten werden muss. Dies ist insbesondere relevant, wenn die einbehaltene Steuer aufgrund der spezifischen Geschäftstätigkeit des Empfängers dauerhaft höher wäre als die tatsächlich zu zahlende Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
2. Die Rolle der Dauerüberzahlungsbescheinigung im Holding-Konzept
In einer Holding-Struktur fließen häufig Dividenden oder Zinsen von Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft. Ohne eine Dauerüberzahlungsbescheinigung müsste die Tochtergesellschaft auf diese Zahlungen eine Kapitalertragsteuer von 25 % einbehalten und an das Finanzamt abführen. Diese Steuer kann jedoch nur mit der Steuererklärung zurückgeholt werden, was den Prozess und die Liquidität der beteiligten Gesellschaften verlangsamen kann.
Durch die Bescheinigung kann dieser Steuerabzug vermieden werden, da die Muttergesellschaft in der Regel nur eine geringere Körperschaftsteuer auf die erhaltenen Erträge zahlt. Zudem gilt im Rahmen des Holding-Modells das sogenannte Schachtelprivileg: Gewinne aus Beteiligungen an Tochtergesellschaften, die zu mehr als 10 % gehalten werden, können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei oder mit einer reduzierten Steuerlast auf Ebene der Muttergesellschaft behandelt werden.
Für Gewinne, die aus Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft abgeführt werden, fällt nach § 8b Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) grundsätzlich nur eine Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag an. Wichtiger noch ist, dass Dividendenzahlungen, die zwischen verbundenen Unternehmen mit einer Beteiligung von mindestens 10 % fließen, gemäß § 8b Abs. 1 KStG zu 95 % steuerfrei sind. Dies bedeutet, dass lediglich 5 % der erhaltenen Dividende der Körperschaftsteuer unterliegen, wodurch die Steuerlast signifikant gesenkt wird.
3. Voraussetzungen für die Ausstellung einer Dauerüberzahlungsbescheinigung
Um als „Dauerüberzahler“ anerkannt zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Art der Geschäfte: Die Kapitalerträge müssen Betriebseinnahmen des Empfängers sein, und die Kapitalertragsteuer müsste aufgrund der Art seiner Geschäfte dauerhaft höher sein als die gesamte festzusetzende Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Keine operativen Tätigkeiten: Die Muttergesellschaft sollte keine eigenen unternehmerischen Tätigkeiten entfalten, was häufig bei Holding-GmbHs der Fall ist.
4. Antragstellung und erforderliche Formulare
Der Antrag auf Ausstellung einer Dauerüberzahlungsbescheinigung erfolgt elektronisch über das BZSt-Online-Portal. Dort finden Sie alle notwendigen Formulare sowie Informationen zur Registrierung und Antragstellung. Für weitere Details zur Antragstellung finden Sie hier: BZSt+1BZSt+1
5. Fazit
Die Dauerüberzahlungsbescheinigung ist ein wichtiges Instrument innerhalb von Holding-Strukturen, um die Steuerlast zu optimieren und die Effizienz von Gewinnausschüttungen zu erhöhen. Durch die Vermeidung unnötiger Steuerabzüge können Unternehmen ihre finanziellen Ressourcen besser nutzen. Es ist jedoch entscheidend, die Voraussetzungen genau zu prüfen und den Antrag korrekt und vollständig einzureichen, um von den Vorteilen dieser Regelung zu profitieren.