Betriebsgrößenklassen
Die Einteilung von Unternehmen in Betriebsgrößenklassen spielt eine entscheidende Rolle bei der Außenprüfung. Diese Klassifizierung bestimmt den Umfang und die Häufigkeit der Prüfungen und stellt sicher, dass Unternehmen entsprechend ihrer Größe und Bedeutung überprüft werden. In diesem Blog-Beitrag werden wir die verschiedenen Betriebsgrößenklassen und ihre Kriterien sowie die Auswirkungen auf die Außenprüfung näher betrachten.
Betriebsgrößenklassen sind Kategorien, in die Unternehmen für Zwecke der Außenprüfung eingeordnet werden. Diese Klassen umfassen Großbetrieb (G), Mittelbetrieb (M), Kleinbetrieb (K) und Kleinstbetrieb. Die Einteilung basiert auf verschiedenen Merkmalen wie Umsatzerlöse, steuerlicher Gewinn, Aktivvermögen und Jahresprämieneinnahmen. Die Bedeutung dieser Einteilung liegt darin, dass sie den Umfang und die Häufigkeit der Außenprüfung bestimmt. So soll beispielsweise bei Großbetrieben der Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließen (Anschlussprüfung).
Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 24. Prüfungsturnus:
Die Einteilung in Betriebsgrößenklassen hat direkte Auswirkungen auf den Umfang und die Häufigkeit der Außenprüfung. Großbetriebe unterliegen einer Anschlussprüfung, bei der der Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließt. Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe werden entsprechend ihrer Größe und Bedeutung überprüft. Besondere Regelungen gelten für Verlustgesellschaften, Beteiligungsgesellschaften und bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände.
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