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Betriebsgrößenklassen Außenprüfung

Einleitung

Die Einteilung von Unternehmen in Betriebsgrößenklassen spielt eine entscheidende Rolle bei der Außenprüfung. Diese Klassifizierung bestimmt den Umfang und die Häufigkeit der Prüfungen und stellt sicher, dass Unternehmen entsprechend ihrer Größe und Bedeutung überprüft werden. In diesem Blog-Beitrag werden wir die verschiedenen Betriebsgrößenklassen und ihre Kriterien sowie die Auswirkungen auf die Außenprüfung näher betrachten.

Definition und Bedeutung der Betriebsgrößenklassen

Betriebsgrößenklassen sind Kategorien, in die Unternehmen für Zwecke der Außenprüfung eingeordnet werden. Diese Klassen umfassen Großbetrieb (G), Mittelbetrieb (M), Kleinbetrieb (K) und Kleinstbetrieb. Die Einteilung basiert auf verschiedenen Merkmalen wie Umsatzerlöse, steuerlicher Gewinn, Aktivvermögen und Jahresprämieneinnahmen. Die Bedeutung dieser Einteilung liegt darin, dass sie den Umfang und die Häufigkeit der Außenprüfung bestimmt. So soll beispielsweise bei Großbetrieben der Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließen (Anschlussprüfung).

Kriterien für die Einteilung in Betriebsgrößenklassen

Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 24. Prüfungsturnus:

  • Handelsbetriebe (H):
    • Umsatzerlöse: Großbetrieb über 14.000.000 €, Mittelbetrieb über 8.600.000 €, Kleinbetrieb über 1.100.000 €
    • Steuerlicher Gewinn: Großbetrieb über 800.000 €, Mittelbetrieb über 335.000 €, Kleinbetrieb über 68.000 €
  • Fertigungsbetriebe (F):
    • Umsatzerlöse: Großbetrieb über 12.000.000 €, Mittelbetrieb über 5.200.000 €, Kleinbetrieb über 610.000 €
    • Steuerlicher Gewinn: Großbetrieb über 950.000 €, Mittelbetrieb über 300.000 €, Kleinbetrieb über 68.000 €
  • Freie Berufe (FB):
    • Umsatzerlöse: Großbetrieb über 12.000.000 €, Mittelbetrieb über 5.600.000 €, Kleinbetrieb über 990.000 €
    • Steuerlicher Gewinn: Großbetrieb über 1.400.000 €, Mittelbetrieb über 700.000 €, Kleinbetrieb über 165.000 €
  • Andere Leistungsbetriebe (AL):
    • Umsatzerlöse: Großbetrieb über 14.000.000 €, Mittelbetrieb über 6.700.000 €, Kleinbetrieb über 910.000 €
    • Steuerlicher Gewinn: Großbetrieb über 1.200.000 €, Mittelbetrieb über 400.000 €, Kleinbetrieb über 77.000 €
  • Kreditinstitute (K):
    • Aktivvermögen: Großbetrieb über 175.000.000 €, Mittelbetrieb über 42.000.000 €, Kleinbetrieb über 13.000.000 €
    • Steuerlicher Gewinn: Großbetrieb über 670.000 €, Mittelbetrieb über 230.000 €, Kleinbetrieb über 57.000 €
  • Versicherungsunternehmen und Pensionskassen (V):
    • Jahresprämieneinnahmen: Großbetrieb über 36.000.000 €, Mittelbetrieb über 6.000.000 €, Kleinbetrieb über 2.200.000 €
  • Unterstützungskassen (U):
    • Umsatzerlöse: Großbetrieb über 6.000.000 €, Mittelbetrieb über 2.600.000 €, Kleinbetrieb über 610.000 €
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (LuF):
    • Umsatzerlöse: Großbetrieb über 6.000.000 €, Mittelbetrieb über 2.600.000 €, Kleinbetrieb über 610.000 €
    • Steuerlicher Gewinn: Großbetrieb über 475.000 €, Mittelbetrieb über 135.000 €, Kleinbetrieb über 60.000 €

Auswirkungen der Betriebsgrößenklassen auf die Außenprüfung

Die Einteilung in Betriebsgrößenklassen hat direkte Auswirkungen auf den Umfang und die Häufigkeit der Außenprüfung. Großbetriebe unterliegen einer Anschlussprüfung, bei der der Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließt. Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe werden entsprechend ihrer Größe und Bedeutung überprüft. Besondere Regelungen gelten für Verlustgesellschaften, Beteiligungsgesellschaften und bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände.

Benjamin Taubert

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