Sonderprüfung

Sonderprüfungen sind – wie der Name schon sagt – Prüfungen aus besonderem Anlass.

Im Folgenden eine Darstellung zu ausgewählten Sonderprüfungen:

  1. Prüfung bei Kapitalerhöhungen mit Sacheinlagen (§§ 183 Abs. 3, 194 Abs. 4 AktG)
  2. Gründungsprüfung (§ 33 AktG)
  3. Nachgründungsprüfung (§ 52 AktG)
  4. Prüfung nach § 53 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts (HGrG)
  5. Kreditwürdigkeits- und Unterschlagungsprüfungen
  6. MaBV-Prüfung (§ 16 MaBV)
  7. Mittelverwendungsprüfung bei Landes-, Bundes- und EU-Zuschüssen
  8. Prüfung von Wohngeldabrechnungen
  9. Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfung
  10. Prüfung nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)

Wir bieten Ihnen die Durchführung einer Sonderprüfung an!

Melden Sie sich gerne bei Interesse telefonisch oder über das Kontaktformular!

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