Sonderprüfungen sind – wie der Name schon sagt – Prüfungen aus besonderem Anlass.
Im Folgenden eine Darstellung zu ausgewählten Sonderprüfungen:
- Prüfung bei Kapitalerhöhungen mit Sacheinlagen (§§ 183 Abs. 3, 194 Abs. 4 AktG)
- Gründungsprüfung (§ 33 AktG)
- Nachgründungsprüfung (§ 52 AktG)
- Prüfung nach § 53 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts (HGrG)
- Kreditwürdigkeits- und Unterschlagungsprüfungen
- MaBV-Prüfung (§ 16 MaBV)
- Mittelverwendungsprüfung bei Landes-, Bundes- und EU-Zuschüssen
- Prüfung von Wohngeldabrechnungen
- Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfung
- Prüfung nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)