Prüfung von Fördermitteln

Welche Arten von Fördermittelprüfungen gibt es?

Fördermittel- bzw. Mittelverwendungsprüfungen werden für unterschiedliche Programme bzw. aus unterschiedlichen Gründen durchgeführt. Beispiele:

  1. Prüfung von EFRE-Projekten (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
  2. Prüfung First-Level-Control (FLC) in Interreg-Programmen wie z.B. Donauraum oder Mitteleuropa
  3. Verwendungsnachweisbescheinigung zur Vorlage bei Investitionsbanken
  4. Bescheinigung eines Sachverständigen bei Antrag auf Existenzgründerdarlehen bei der Bundesanstalt für Arbeit

Prüfung von Fördermitteln der Europäischen Union:

Die Prüfung von Fördermitteln aus den so genannten Kohäsionsfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung “EFRE” und Europäischer Sozialfonds “ESF”) stellt eine der häufigsten Formen der Fördermittelprüfung dar. Wenig überraschend ist auch das zur Verfügung gestellte Fördervolumen entsprechend hoch. Für die aktuelle Förderperiode (2021-2027) im Rahmen von „Horizont Europa“ stehen ca. 95,5 Mrd. EUR an Fördermitteln zur Verfügung.

Die Fördermittelkontrolle dient der Sicherstellung der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel und wird daher häufig auch als Mittelverwendungskontrolle bezeichnet.

Sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Ausstellung einer Prüfbescheinigung erforderlich.

Wir führen Fördermittel- bzw. Mittelverwendungsprüfungen bundesweit, persönlich und mit Hilfe verschiedener digitaler Tools durch!

Kontaktieren Sie uns bei Interesse telefonisch oder über das Kontaktformular!

Prüfbescheinigung (Certificate on the Financial Statement, CFS): 

Die Prüfbescheinigung CSF (Certificate on the Financial Statement) wird oft auch Bescheinigung über die Kostenaufstellung bezeichnet.

Wann und warum ist eine Prüfbescheinigung erforderlich?

  1. Voraussetzung: Die zur Abrechnung eingereichten Kosten erreichen oder überschreiten den Schwellenwert von 430.000 Euro (Förderperiode 2021-2028). Maßgeblich für diese Summe sind die kumulierten direkten und indirekten Kosten, die der jeweilige Fördernehmer in den Finanzberichten geltend gemacht hat.
  2. Zweck: Nachweis der korrekten Abrechnung der förderfähigen Kosten im Projekt

Der Zuwendungsempfänger hat am Ende des Projekts eine Prüfbescheinigung zusammen mit dem abschließenden Finanzbericht zu erstellen. Die Form der Prüfbescheinigung ist ebenfalls vorgegeben und in Artikel 24.2 des Grant Agreement geregelt. Neben der Leistungsbeschreibung, die z.B. den Gegenstand und den Anlass des Auftrages festlegt, werden dort auch die vom Prüfer durchzuführenden Prüfungshandlungen beschrieben. Prüfbescheinigungen können von externen Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern oder von der Innenrevision ausgestellt werden.

Ablauf Prüfung von Fördermitteln der Europäische Union: 

Wir empfehlen, vor Beauftragung des Auditors bzw. vor Beginn der Prüfung u.a. folgende Punkte zu klären.

  1. Es wurde kein 2nd Level Audit durch den 2nd Level Prüfers der europäischen Kommission durchgeführt (falls durchgeführt; ob ein 1st Level Audit noch notwendig ist)
  2. Eine Projektverlängerung ist unwahrscheinlich und es wurde keine Verlängerung des Förderzeitraums beantragt (Zeitpunkt der Prüfung)
  3. Eine korrekte Abstimmung von der Finanzbuchhaltung mit dem CFS (Überleitungsrechnung) ist möglich

Den weiteren Ablauf der Prüfung sowie die Auftragsbedingungen stimmen wir gerne nach einem ersten Gespräch mit Ihnen ab.

Bild Copyright unsplash.com

, , , , , ,