Prüfung von Fördermitteln

Welche Arten von Fördermittelprüfungen?

Die Prüfung von Fördermitteln bzw. der Mittelverwendung erfolgt für verschiedene Programme bzw. aus unterschiedlichen Gründen. Beispiele:

  1. Prüfungen von mit EFRE-Mitteln geförderten Projekten (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
  2. Prüfung First-Level-Control (FLC) in Interreg-Programmen wie z.B. Donauraum oder Mitteleuropa
  3. Bescheinigung über Verwendungsnachweis für Abgabe an Investitionsbanken
  4. Bescheinigung eines Sachverständigen bei Antrag auf Existenzgründerdarlehen bei der Bundesanstalt für Arbeit

Prüfung von Fördermitteln Europäische Union:

Die Prüfung von Fördermitteln aus dem sogenannte Kohäsionsfonds (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung “EFRE” sowie Europäischer Sozialfonds “ESF”) stellt eine der häufigsten Formen der Fördermittelprüfung dar. Wenig überraschend ist auch das bereitgestellte Fördervolumen entsprechend hoch. Für die aktuelle Förderperiode (2021-2027) im Rahmen von „Horizon Europe“ stehen ca. 95,5 Mrd. EUR an Fördermitteln zur Verfügung.

Die Prüfung von Fördermitteln dient der Sicherstellung der zweckmäßigen Verwendung der Fördermittel, daher oftmals auch Mittelverwendungsprüfung genannt.

Sofern untenstehende Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Abgabe einer Prüfbescheinigung erforderlich.

Wir führen die Prüfung von Fördermitteln bzw. Prüfung der Mittelverwendung bundesweit, persönlich und mit Hilfe verschiedener digitaler Tools durch!

Melden Sie sich gerne bei Interesse telefonisch oder über das Kontaktformular!

Prüfbescheinigung (Certificate on the Financial Statement, CFS):

Die Prüfbescheinigung CSF (Certicate on the Financial Statement) wird oft auch Bescheinigung über die Kostenaufstellung genannt.

Wann und warum wird eine Prüfbescheinigung benötigt?

  1. Voraussetzung: Die zur Abrechnung eingereichten Kosten erreichen oder übersteigen den Schwellenwert von 430.000 Euro (Förderperiode 2021-2028). Ausschlaggebend für diese Summe sind die vom jeweiligen Zuwendungsempfänger kumulativ in den Finanzberichten geltend gemachten direkten und indirekten Kosten.
  2. Zweck: Nachweis über korrekte Abrechnung der erstattungsfähigen Kosten im Projekt

Der Zuwendungsempfänger hat am Ende des Projekts eine Prüfbescheinigung zusammen mit dem abschließenden Finanzbericht zu erstellen. Ferner ist die Form der Prüfbescheinigungen vorgegeben und in Artikel 24.2 der Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) geregelt. Neben der Leistungsbeschreibung, die zum Beispiel den Gegenstand und Grund des Auftrags spezifiziert, sind dort auch die vom Prüfenden vorzunehmenden Prüfungshandlungen beschrieben. Prüfbescheinigungen können von externen Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern oder von der Innenrevision ausgestellt werden.

Ablauf Prüfung von Fördermitteln Europäische Union:

Vor Beauftragung des Wirtschaftsprüfers bzw. vor Prüfungsbeginn empfehlen wir unter anderem untenstehende Punkte zu klären.

  1. Es wurde kein 2nd Level Audit durch den 2nd Level Prüfers der europäischen Kommission durchgeführt (Sofern durchgeführt; Klärung, ob eine 1nd Level Prüfung noch nötig ist)
  2. Eine Projektverlängerung ist unwahrscheinlich und es wurde keine Verlängerung des Förderzeitraums beantragt (Zeitpunkt der Prüfung)
  3. Eine korrekte Abstimmung von der Finanzbuchhaltung zum CFS (Überleitungsrechnung) ist möglich

Den Weiteren Ablauf der Prüfung sowie die Auftragsbedingungen stimmen wir gerne nach einem Erstgespräch mit Ihnen ab.

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