Prüfung der Wohngeldabrechnung

Prüfung der Wohngeldabrechnung einer Wohneigentümergemeinschaft 

Ein erheblicher Teil des Vermögens von Privatperson, insbesondere als Altersvorsorge, ist in Eigentumswohnungen investiert. Die Eigentümer in einer Wohnanlage oder Mehrfamilienhaus sind Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), welche einen entsprechenden Verwalter der WEG bestimmen. Die formale Aufsicht über die WEG-Verwalter obliegt den Gewerbeämtern. Die Kontrolle und Sicherstellung einer verlässlichen und ordnungsmäßigen Vermögensverwaltung sowie die Prüfung der Wohngeldabrechnung sollen durch die WEG-Beiräte sichergestellt werden. Der „Verwaltungsbeirat“ im Sinne des § 29 Abs. 2 WEG hat mit der zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Novelle des WEG ausdrücklich die Pflicht zur Überwachung des Verwalters bzw. der Kontrolle der Abrechnungen erhalten.

Notwendigkeit einer verlässlichen Prüfung der Wohngeldabrechnung einer Wohneigentümergemeinschaft: 

  1. Hohe Markmacht der WEG-Verwalter
  2. Immobilienverwalter bisher ohne Sachkundenachweis; Fortbildungsverpflichtung ab 1.01.2021 mit voraussichtlich geringer Wirkung
  3. Potenzielle Interessenkonflikte zu Lasten der Eigentümer hinsichtlich vom Verwalter bezahlter Handwerker, Versicherungsmakler etc.
  4. Die Richtigkeit der Abrechnung ist auch als Grundlage für die Bewertung einer Immobilie relevant

Eine angemessene Kontrolle umfasst die Prüfung

  1. der reinen Ordnungsmäßigkeit und der rechnerischen Richtigkeit sowie
  2. der Wirtschaftlichkeit des Verwalterhandelns.

Fraglich ist, inwiefern die Beiräte fachlich in der Lage sind die Kontrolle angemessen durchzuführen insbesondere da

  1. die übliche reine „Belegdurchsicht“ oftmals unwirksam bleibt und
  2. die Beurteilung der wirtschaftlichen Geschäftsführung entsprechende Kompetenz verlangt.

Voraussetzung: Sie sind eine mittelgroße oder große WEG und möchten mehrheitlich einen unabhängigen, sachkundigen Prüfer beauftragen.

Leistung: Durchführung einer Prüfung der Wohnungseigentümergemeinschafts-Abrechnung bzw. Wohngeldabrechnung auf formale Richtigkeit der Abrechnung und/oder Würdigung der Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung des Verwalters.

Melden Sie sich gerne bei Interesse telefonisch oder über das Kontaktformular!

Nutzen der Beauftragung eines externen Prüfers:

Die Beauftragung eines unabhängigen, sachkundigen Prüfers erhöht die Verlässlichkeit der Wohngeldabrechnung sowie der Verwaltung der WEG und erschwert „Gefälligkeitsprüfungen“. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit eignet sich die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers sicherlich für mittelgroße oder große WEG.

Auftraggeber:

Der Auftraggeber der Prüfung der Wohngeldabrechnung einer Wohneigentümergemeinschaft ist entweder die

  1. die Wohnungsgemeinschaft als Ganzes mit entsprechendem Beschluss oder
  2. durch den einzelnen Miteigentümer zu beauftragen.

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