Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Lohnsteuersachen für ihre Mitglieder. Die jährliche Geschäftsprüfung des Lohnsteuerhilfevereins und die damit verbundene Aufsicht durch die Oberfinanzdirektion sollen sicherstellen, dass die originären Aufgaben und Pflichten des Lohnsteuervereins eingehalten werden.
Leistungen:
Durchführung der jährlichen Geschäftsprüfung für das jeweilige Geschäftsjahr.
Nutzen und Ablauf der Geschäftsprüfung des Lohnsteuerhilfevereins:
Durchführung der Geschäftsprüfung nach § 22 StBerG mit Hilfe von
- aktuellen Checklisten,
- klaren und verständlichen Anforderungslisten,
- einer digitalen Austauschplattform sowie
- persönlichem Austausch via E-Mail, Telefon, Microsoft Teams oder Zoom.
Sie haben Interesse an der Geschäftsprüfung des Lohnsteuerhilfevereins?
Wir führen die Prüfung weitestgehend digital und bundesweit durch!
Melden Sie sich gerne bei Interesse telefonisch oder über das Kontaktformular!
Prüfungsrahmen:
Der Prüfungsrahmen einer Geschäftsprüfung nach § 22 StBerG erstreckt sich insbesondere über die Vermögensübersicht, Gewinn- und Verlustrechnung, Gehälter und Vergütungen, Mitgliedsbeiträge, Beachtung von Fristen, Durchführung einer Mitgliederversammlung sowie Bekanntgabe von Informationen an die Mitglieder.
Prüfungsbericht über die Geschäftsprüfung des Lohnsteuerhilfevereins:
Im Prüfungsbericht wird die Prüfung sowie damit einhergehend die Prüfungsfeststellungen zu den einzelnen Prüffeldern wiedergeben. Weitere Informationen wie Anzahl der Mitglieder im Geschäftsjahr, Gehälter und Vergütungen und Einhaltung von Fristen sind ebenso enthalten. Darüber hinaus ist der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichts den Mitgliedern des Lohnsteuerhilfeverein entsprechend bekanntzugeben (§ 22 Abs. 7 Nr. 2 StBerG).