Warum erfolgt eine freiwillige Abschlussprüfung?
Häufig erfolgt eine Beauftragung für eine freiwillige Abschlussprüfung, neben der gesetzlichen (verpflichtenden) Abschlussprüfung, für den Jahres- oder Konzernabschluss.
Anlässe für solche freiwilligen Abschlussprüfungen können
- gesellschaftsvertraglichen oder satzungsmäßigen Bestimmungen,
- Anweisungen der Obergesellschaft (Beteiligungen),
- Verlangen von Kreditgebern oder
- einen beabsichtigten Kauf oder Verkauf von Unternehmen sein.
Was ist der Nutzen der Abschlussprüfung?
Aus den Anlässen leitet sich auch schon der Nutzen ab. Durch die Prüfung soll die Verlässlichkeit der im Abschluss und dem Lagebericht enthaltenen Informationen erhöht werden. Demnach handelt es sich um eine Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit (Kontrollfunktion). Darüber hinaus kommt der Abschlussprüfung auch eine Informationsfunktion für die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführung, Vorstand), den Aufsichtsorganen und den Anteilseignern.
Ferner für externe Abschlussadressaten wie bspw. Kreditgeber, Käufer eines Unternehmens, Kunden oder Lieferanten kann die höhere Verlässlichkeit der Kennzahlen des Abschlusses zusätzliches Vertrauen schaffen.
Sie haben Interesse an einer freiwilligen Abschlussprüfung?
Wir führen die Abschlussprüfung bundesweit persönlich, vertrauensvoll und digital durch!
Melden Sie sich gerne bei Interesse telefonisch oder über das Kontaktformular!
Wie wird die freiwillige Abschlussprüfung durchgeführt?
Durchführung der freiwilligen Abschlussprüfung mit Hilfe von
- aktuellen Checklisten,
- klaren und verständlichen Anforderungslisten,
- einer digitalen Austauschplattform sowie
- persönlichem Austausch via E-Mail, Telefon, Microsoft Teams oder Zoom.
Gewährleistung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.
Welchen Umfang hat eine freiwillige Abschlussprüfung?
Sofern sich aus bestimmten Regelungen oder Vereinbarungen keine bestimmte Festlegung über den Prüfungsumfang ergeben, wird der Gegenstand und Umfang der Prüfung in der Regel mit dem Wirtschaftsprüfer frei vereinbart. Ein Bestätigungsvermerk kann nur erteilt werden, wenn hinsichtlich Art und Prüfungsumfang die Vorschriften die §§ 316 ff. HGB beachtet werden. Daneben kann für Prüfungen von Abschlüssen, die nach Rechnungslegungsgrundsätzen für einen spezielle Zweck aufgestellt, Finanzaufstellungen oder deren Bestandteile eine Bescheinigung erteilt werden.
Was sind die Kosten für die freiwillige Abschlussprüfung?
Der Abschlussprüfer hat aufgrund wirtschaftlicher und berufsrechtlicher Vorgaben sicherzustellen, dass das Prüfungshonorar angemessen ist. Ein Erfolgshonorar ist ausdrücklich verboten. Ein Pauschalhonorar ist berufsrechtlich nur zulässig, wenn Mehrarbeiten aus nicht vorhersehbaren Gründen das Honorar entsprechend erhöhen. In der Praxis wird daher in der Regel ein Pauschalhonorar oder Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart. Das Prüfungshonorar orientiert sich am Prüfungsaufwand und wird in der Regel auf Basis des zu prüfenden Abschlusses sowie einem Erstgespräch (und ggf. Zweitgespräch) kalkuliert und vereinbart.